Bericht aus der Ortschaftsratssitzung Wettersbach vom 12.11.2013

Es sieht gut aus

Bei der gestrigen Ortschaftsratssitzung in Grünwettersbach ging es im Tagesordnungspunkt 2 um die „Neuaufstellung des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie“ und damit auch um unser Gebiet rund um den Funkturm.

Im Vorgriff auf die NVK-Vollversammlung am 2. Dezember berichteten die Projektverantwortlichen des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK), Heike Dederer und Hans-Volker Müller, von den neuesten Erkenntnissen, die in den folgenden drei Bereichen vorliegen:

1. Eingrenzung der Vorschlagsflächen
2. Flugsicherung
3. Artenschutz

zu 1.: Wohl aufgrund unserer Hinweise (siehe Homepage BI bei der Rubrik „nachgehakt“ Ziffer 4.6) hat der NVK nachgearbeitet. Insbesondere durch die korrekte Anwendung der Vorsorgeabstände zur Wohnbebauung und die Berücksichtigung der Richtfunkstrecken ist lediglich ein Gebietsfragment verblieben, in dem eine Windrad-Konzentrationszone nicht mehr möglich ist.

zu 2.: Vor allem ein seit dem 10.September 2013 vorliegendes Schreiben der Deutschen Flugsicherung GmbH wurde von den beiden NVK-Repräsentanten als „K.O.-Kriterium“ für die Standorte Edelberg und Kohlplatte gewertet: Die Gebiete werden aus Sicht der Flugsicherung als „gänzlich ungeeignet“ für die Ausweisung von Windvorranggebieten bezeichnet.

Zu 3.: Auch beim Thema Artenschutz, dessen Gutachten kurz vor der Finalisierung steht, zeichnet sich durch die Präsenz von Rot- und Schwarzmilan, Wanderfalke und Wespenbussard im Gebiet rund um den Funkturm sowie den Brutverdacht (mit hoher Sicherheit Brut bei Rotmilanpaaren) ein „sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial“ ab.

Fazit: Heike Dederer (NVK) zum Gebiet Edelberg und Kohlplatte:

„Diese Fläche wird nicht mehr zur Diskussion stehen“.

Angesichts der Erkenntnisse des Planungsstabes des NVK dürfte das politische Gremium (Vollversammlung NVK) der Empfehlung der Verwaltung folgen. Die Bürgerinitiative proBergdörfer geht davon aus, dass die Untersuchungsgebiete Edelberg und Kohlplatte bis Frühjahr 2014 durch Beschluss des NVK rechtswirksam aus der Planung genommen werden.

Weiterhin berichtete Frau Dederer, dass das Planungsverfahren des NVK im Bereich „Windenergie“ mit den andernorts verbliebenen Gebieten weitergeführt wird; die Offenlegung ist für Anfang nächsten Jahres geplant. Sollte wider Erwarten kein Gebiet im gesamten Nachbarschaftsverband ausgewiesen werden, so greift §35 des Baugesetzbuches und Windkraftanlagen könnten über Einzelgenehmigungen doch noch gebaut werden. Einem solchen Vorhaben würden jedoch die bekannten zahlreichen Argumente der BI sowie die Erhebungen des NVK, z.B. in Bezug auf Artenschutz, Flugsicherung, Lärmimmissionen oder Richtfunk weiterhin entgegenstehen

Fazit BI: Für uns als Bürgerinitiative heißt das, dass wir bei aller Freude über die jüngsten positiven Entwicklungen wachsam bleiben und den weiteren Fortgang kritisch begleiten.

An dieser Stelle ganz herzlichen Dank an unsere vielen Unterstützerinnen und Unterstützer.

Wir haben das gemeinsam erreicht !

Die BI proBergdörfer wird Sie auf dem Laufenden halten.

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