Basis-Info

———– Neu (August 2023) :  —————-

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) hat die PFLICHT, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche, d.h. 3.854 ha festzulegen.

Siehe hier:

Warum sucht der Regionalverband Mittlerer Oberrhein nach Gebieten für die Nutzung von Windenergie?


————— Stand: 2013: —————

Wer erstellt Planungen für Windrad-Gebiete und wofür werden Unterschriften gesammelt?

Es gibt zwei Planungsträger, die beide u.a. den Edelberg untersuchen, jedoch bislang zu gänzlich unterschiedlichen Einstufungen kommen:

1. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) weist in seiner Planung Vorranggebiete für Windenergienutzung aus und hat rund 160 Gebiete untersucht und in drei Prioritätsklassen eingeteilt. Edelberg und Wattkopf (Gebiet 88 und 114) sind in die unterste Priorität eingestuft und damit zunächst zurückgestellt. In der Gesamtbeurteilung werden „erhebliche Umweltauswirkungen“ für die Schutzgüter Mensch und Erholung, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Landschaftsbild sowie für den Regionalen Grünzug erwartet. Zudem wird festgestellt, dass die mittlere Windgeschwindigkeit „gering“ ist.

Wir hoffen, dass es bei dieser Bewertung bleibt, so dass auf Basis der Planungen des RVMO keine Windkraftanlagen bei uns aufgestellt werden können. Dagegen wurden rund 1.000 Stellungnahmen und 2.232 Unterschriften überreicht, um den Bürgerwillen zu verdeutlichen.

2. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) erstellt eigene Planungen mit dem Ziel, Konzentrationszonen für die Windenergienutzung auszuweisen. Der Edelberg (Gebiet C5 und C6, nahezu deckungsgleich mit dem Gebiet 88 des RVMO) wird im bislang vorliegenden Konzept weitgehend mit der höchsten Priorität 1 (Ettlinger Gemarkung, direkt an Wettersbach angrenzend) sowie in kleineren Teilen mit Priorität 2 (Karlsruher Gemarkung) eingestuft.
Der Ettlinger Wattkopf (Gebiet C7), der laut Windatlas Baden-Württemberg eine etwas höhere Windhöffigkeit aufweist als der Edelberg, ist dort nicht mehr in den Planungen enthalten. Priorität 1 gilt hierbei als vorrangige Eignung, Priorität 2 als nachrangige Eignung.

Mit Stand Februar 2014 sind die Gebiete um den Funkturm (C5 und C6) im Entwurf des Teilflächennutzungsplanes Wind nicht mehr als Konzentrationszonen ausgewiesen ….. oder etwas deutlicher: Aktuell werden beim Funkturm Wettersbach keine Gebiete mehr für Windräder geplant!