Neuauflage der Planung für Windräder bei den Bergdörfern

Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zum 01.02.2023 ergibt sich für den Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche, d.h. 3.854 ha festzulegen.

Nähere Informationen finden Sie hier:

So funktioniert’s

Schritt 1: „Suchraumkulisse“

(=grundsätzlich für Windräder infrage kommende Gebiete)

 In einem ersten Planungsschritt wurde eine sog. Suchraumkulisse für die Region erarbeitet, die die gesetzlich geforderten 3.854 ha (1,8% der Regionsfläche) deutlich übersteigt.

Schritt 2: „Vorranggebiete“

(=Planungsgebiete für Windräder)

Innerhalb einiger der Flächen der Suchraumkulisse (siehe Schritt 1.) werden später die Vorranggebiete für Windenergie festgelegt werden. Das Verfahren soll bis September 2025 abgeschlossen sein.

 

 

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