Abstände zum Schutz der vorhandenen Wohnbebauung

Nach Beschlusslage des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) vom 03.12.2012 muss der Abstand einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen (WKA) zu Wohngebieten 1.000 m betragen. Auf der selben Seite, acht Zeilen weiter, wird festgestellt, dass zur Einhaltung des Lärmschutzes größere Abstände – 1.100 m – notwendig wären. Damit sind die Abstände nicht, wie vom NVK behauptet, mit üppigen Sicherheitsreserven, großzügig zum Wohle der Bürger, sondern unzureichend.

(Vorlage und Beschluss der NVK-Versammlung –> hier)

Ebenso wurde beschlossen, dass der Abstand zu wohngenutzten Einzelhäusern 750 m betragen muss – weit weniger als der oben genannte Lärmschutzabstand.

Auf der folgenden Karte ist die für uns relevante Suchzone mit den umliegenden Stadtteilen dargestellt. Die vom NVK beschlossenen Vorsorgeabstände sind rot hinterlegt. Wie man sieht, bleibt kaum noch Fläche für eine Konzentrationszone übrig! Diese Karte zu erstellen hat uns nur Minuten gekostet. Wir sind daher sehr erstaunt, dass die NVK – Planer nicht schon am 04.12.2012 ähnliche Karten für alle acht Konzentrationszonen erstellt haben, sondern beispielsweise für unser Gebiet aufwendige Lärm- und Artenschutzgutachten in Auftrag geben. Wir halten das für eine unverantwortliche Vergeudung von Steuergeldern.

 

Abstandsflächen_Wohngebiete_gr

Für störungsempfindliche Grün- und Erholungsflächen ist ebenfalls ein erweiterter Vorsorgeabstand von 500 m vorgesehen. Konsultiert man nun die ökologische Tragfähigkeitsstudie des NVK von 2011, so stellt man erstaunt fest, dass praktisch das gesamte Gebiet mindestens Schutzstufe 3 ist. Darunter versteht man ein Gebiet mit besonderem Erholungswert. Größere Teile gelten sogar als Schutzstufe 4 – sind also von herausragender Bedeutung für die regionale Naherholung. Wenn für irgendein Gebiet diese Schutzabstände gelten, dann ja wohl für diejenigen mit dem höchsten Erholungswert. In der Karte sieht dies dann folgendermaßen aus: Darstellungen der Vorsorgeabstände zu Einzelgebäuden wurden hier aus Gründen der Übersichtlichkeit ausgeblendet.

Abstandsflächen_Schutzgebiete_gr

 

Fazit: Wie man sieht, bleibt bei Anwendung der Beschlüsse des NVK zu den Vorsorgeabständen keine Konzentrationszone am Edelberg übrig.