Ortschaftsrat wusste nichts von erster Beteiligungsfrist

So titelte das Durlacher Blatt in seiner Ausgabe vom 11./12. November 2023 (Seite 6 unten)
Entgegen der Artikelüberschrift war der Ortschaftsrat umfänglich informiert:
– Die BI proBergdörfer hatte der Ortsverwaltung Wettersbach bereits Anfang August ein Informationsgespräch angeboten.
Alle Fraktionen des Ortschaftsrates wurden von der BI bereits Ende August über die Planungen des RVMO schriftlich informiert.
– Der Vorschlag der BI proBergdörfer zu einem überfraktionellen Antrag fand bei CDU/FW, FDP und insbesondere der SPD kein Interesse.
– Deshalb haben die „Bürger für Wettersbach“ -BFW- alleine einen Antrag auf ein Votum zur Windkraft bei Wettersbach gestellt.
– Angeblich habe die Stadtverwaltung dem RVMO noch keine Informationen gegeben.
– Kurz vor der Sitzung wurde bekannt, dass die Stadtverwaltung wohl doch schon ein Statement an den RVMO abgegeben hatte.
– Die Stadtverwaltung wollte in der Ortschaftsrats-Sitzung hierüber nicht berichten.
– Die Beratung und Beschlussfassung im Ortschaftsrat Wettersbach über den Antrag der BFW wurde mit juristisch fragwürdigen Argumenten untersagt.

Wir sind gespannt, ob die Wälder bei Wettersbach Ende 2023/Anfang 2024 vom RVMO von „Suchgebieten“ zu potentiellen „Vorranggebieten“ (=Baugebiete für Windräder) aufgestuft werden.

Sollte dies eintreten, wird die Erklärung der Ortsverwaltung und des Ortschaftsrates gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern interessant, weshalb dieses ortsprägende, naturzerstörende und generationsübergreifende TOP-Thema trotz rechtzeitiger Informationslage vorsätzlich (=mit Wissen und Wollen) „unter der Decke“ gehalten wurde.
Die Politik ruf immer öfter zu mehr Bürgerbeteiligung auf (z.B. auch Herrn OB Mentrup). Gemeint ist damit wohl der kostenlose Einsatz für eigentlich öffentliche Aufgaben ohne hierbei die Verwaltung zu stören.

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