Abstände zum Schutz der vorhandenen Wohnbebauung

Nach Beschlusslage des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) vom 03.12.2012 muss der Abstand einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen (WKA) zu Wohngebieten 1.000 m betragen. Auf der selben Seite, acht Zeilen weiter, ……..weiterlesen

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