Ende der Förderperiode

Betreiber gefrustet: Windkraftanlage in Maxau lohnt sich nicht mehr

Vor gut zwei Jahrzehnten war Thomas Müllerschön einer der Pioniere bei der Nutzung von regenerativen Energien. Mit dem Ende der Förderperiode droht der Windkraftanlage in Maxau nun aber die Stilllegung. „Ein Unding“, sagt der Windmüller und fordert ein Umdenken von der Politik.

Am Rhein fühlt sich Thomas Müllerschön besonders wohl. Das Hofgut Maxau unweit der Rheinbrücke war viele Jahre lang der Arbeits- und Lebensmittelpunkt des ehemaligen Landwirts. Dort hat Müllerschön die Felder bestellt und sich den Westwind um die Nase wehen lassen.

Weil am Rheinufer regelmäßig eine steife Brise weht, entschloss sich der umweltbewusste Unternehmer 1997 auch zum Bau einer 35 Meter hohen Windkraftanlage unweit des Damms. Es war nach der Anlage in Wössingen erst die zweite Anlage im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, und deshalb gehörte Müllerschön fortan unter seinem neuen Spitznamen „Windmüller“ zu den regionalen Pionieren bei der Nutzung von regenerativen Energien.

Einstiges Vorzeigeprojekt verursacht Sorgenfalten

Mit der Gründung der Windmühlenberg Windkraftanlage GmbH und dem Umbau eines ehemaligen Deponiebergs der Mülldeponie West zu einem Energieberg mit Windkraftanlagen, Fotovoltaik und Biogasgewinnung hat Müllerschön seinen Ruf als Trendsetter der Energiewende weiter untermauert.

Doch ausgerechnet das einstige Vorzeigeprojekt treibt Müllerschön nun die Sorgenfalten auf die Stirn. „Wenn die Bundesregierung die Gesetzeslage nicht ändert, muss ich das Maxauer Windrad abschalten. Wirtschaftlich ist diese Anlage nämlich nicht mehr zu betreiben“, sagt der 68-jährige Karlsruher.

Der Grund für den Frust des Altstadtrats verständlich. Ende des Jahres läuft die im Jahr 2000 begonnene 20-jährige Förderzeit für das Windrad aus. Laut der noch nicht final verabschiedeten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kann der Windstrom bei Anlagen mit einer Höchstleistung von über 100 Kilowatt noch ein Jahr lang ohne größere Auflagen vom Netzbetreiber vergütet werden. Danach bekommt Müllerschön keine Unterstützung mehr, sondern muss den produzierten Windstrom zum aktuellen Börsenwert ins Netz einspeisen und verkaufen.

Mit den derzeitigen Marktpreisen von etwa drei Cent pro Kilowattstunde wird der Betrieb der Windkraftanlage Maxau allerdings zu einem Minusgeschäft. Bei durchschnittlich 500 bis 600 Betriebsstunden jährlich kann das Windrad mit seiner Höchstleistung von 110 Kilowatt maximal 60.000 Kilowattstunden Strom produzieren, das entspricht einem Jahreserlös von höchstens 2.000 Euro. „Damit kann ich noch nicht einmal die Wartung und die Versicherung bezahlen“, betont Müllerschön. Außerdem braucht er für den Weiterbetrieb der Maxauer Anlage noch ein Gutachten. Dieses schlägt alleine mit etwa 15.000 Euro zu Buche.

Aus ökologischer Sicht wäre der Weiterbetrieb eines alten Windrads sicherlich sinnvoll

Markus Schneider/Stadtwerke Karlsruhe

Ein Repowering, also das Ersetzen von älteren Bauteilen durch effizientere Komponenten, kommt für Müllerschön wegen der hohen Kosten und der zu geringen Zahl an Betriebsstunden auch nicht in Frage. Und für den Bau einer leistungsfähigeren Neuanlage erhalte er mit Sicherheit keine Genehmigung. „Wenn sich nichts Grundlegendes ändert, muss die Anlage wohl stillgelegt und abgebaut werden“, prognostiziert Müllerschön. Dasselbe Schicksal drohe in einigen Jahren auch dem dritten Windrad auf dem Energieberg. Das erste wurde bereits 2018 durch eine leistungsstärkere Anlage ersetzt, das zweite aus wirtschaftlichen Gründen stillgelegt.

Kampf gegen bürokratische Windmühlen

Die Stadtwerke Karlsruhe können und dürfen Müllerschön beim Kampf gegen die bürokratischen Windmühlen nicht unterstützen. „Wir müssen an die Vorgaben der Politik halten. Und die Regierung wegen der derzeitigen Gesetzeslage zu kritisieren, ist nicht unsere Aufgabe“, sagt Stadtwerke-Pressesprecher Markus Schneider.

Dass die derzeitige Situation für Müllerschön extrem unbefriedigend ist, wollen die Stadtwerke allerdings nicht abstreiten. „Aus ökologischer Sicht wäre der Weiterbetrieb eines alten Windrads sicherlich sinnvoll“, sagt Schneider. Für einen Investor sei der Standort wegen der zu wenigen Windstunden aber schlichtweg nicht attraktiv genug.

Mit dem Kampf gegen die bürokratischen Windmühlen ist der Windmüller trotzdem nicht alleine. Weil auch viele Fotovoltaik-Anlage nach dem Ende der Förderperiode künftig nicht mehr zur Einspeisung von umweltfreundlich produziertem Strom ins Netz genutzt werden dürfen, hat die Karlsruher Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) bereits pragmatische Lösungen zum Weiterbetrieb von Altanlagen gefordert. Ohne die Bestandsanlagen können die Klimaziele und der angestrebte Ausbau regenerativen Energien laut der Einschätzung der Grünen-Politikerin nämlich nicht erreicht werden.

Text: Badische Neueste Nachrichten.

Ökostrom soll Frage „öffentlicher Sicherheit“ werden – mit weitreichenden Folgen

Die Nutzung erneuerbarer Energien soll zu einer Frage der nationalen Sicherheit werden. Die Bundesregierung arbeitet an einem entsprechenden Gesetz. Die Entscheidung ist von enormer Tragweite – besonders im Streit über Windräder.

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Die Bundesregierung will die Nutzung Erneuerbarer Energien zu einer Frage der nationalen Sicherheit machen. „Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“, heißt es im Entwurf des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes, über den die „Welt am Sonntag“ berichtet. Aus Sicht von Experten ist die Entscheidung von enormer Tragweite.

Es handele sich um „einen energiepolitischen Wendepunkt“, sagte der Experte für Energierecht von der Kanzlei Luther, Gernot Engel, der „Welt am Sonntag“. Der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ dürfte im Streitfall um den Bau etwa von Windkraftanlagen andere Interessen grundsätzlich ausstechen.

Bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau von Bioenergien, Wind- und Solarkraft könnte der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ Ermessensentscheidungen der Richter einschränken, fürchten Wirtschaftsvertreter laut der „Welt am Sonntag“.

Die neue Norm drohe zur Grundlage weitreichender staatlicher Eingriffe zu werden. Die Bundesregierung bestätigte der Zeitung, dass die neuen staatsrechtlichen Weihen für Öko-Energie die Durchsetzung von Bauanträgen erleichtern sollen.

„Die Regelung schreibt ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ebenso wie ein öffentliches Sicherheitsinteresse fest“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage der Zeitung mit. Die Festlegung sei wichtig für Ermessens- und Abwägungsentscheidungen von öffentlichen Behörden und Institutionen.

Verstößt der geplante forcierte Windradausbau gegen die Verfassung?

Der ökologische Nutzen der Windkraftförderung lässt sich kaum exakt berechnen. Wer eine politische Weichenstellung, die auf eine Verdoppelung oder Verdreifachung der Windanlagen in Deutschland hinausläuft und immense Umweltbeeinträchtigungen verursachen wird, durchsetzen will, hat die Argumentationslast dafür, dass der ökologische Nutzen größer ist als die Schäden. Es reicht nicht aus, dass die Bundesregierung einfach auf den globalen Klimawandel hinweist. Sie müsste in rational nachvollziehbaren Abschätzungen zeigen, welche CO2-Einsparungen durch den Windkraftausbau netto zu erwarten sind und wie diese sich auf die Erd­erwärmung auswirken.

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EEG Fake-Power: Stürme kosten Stromkunden Hunderte Millionen  

Sturm „Yulia“ bläst Windstrom zu neuem Rekord meldet der SPIEGEL. Was das Blatt verschweigt: Allein die Februar-Stürme kosteten die Kunden eine Rekordsumme von 347 Mio. Euro – weil dank EEG Strom bezahlt werden musste den keiner braucht und der an der Börse mit Negativpreisen entsorgt wird.

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Rotoren sind die Schwachstellen der Windkraftanlagen

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